Wahlbüro
Gemäss § 11 des Stimm- und Wahlgesetzes wird das Wahlbüro der Gemeinde von der oder dem Vorsitzenden der Gemeindebehörde geleitet. Das Sekretariat wird bei den Politischen Gemeinden durch die Gemeindeschreiberin oder den Gemeindeschreiber geführt, die übrigen Mitglieder des Wahlbüros wählt die Gemeinde aus dem Kreis ihrer Stimmberechtigten. Die Mehrheit dieser Mitglieder darf nicht der Gemeindebehörde angehören. Das Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe und ermittelt die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen. Es kann zur Ermittlung der Ergebnisse zusätzliche Personen beiziehen.
Kontakt
WahlbüroHauptstrasse 10
8512 Thundorf
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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