Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Sonntag
10.00 - 11.00 Uhr: Thundorf, Gemeindehaus
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- der Stimmrechtsausweis in das Stimmzettelcouvert eingelegt ist
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist