Veranlagungsrückstand Steuererklärungen
Mitteilung der kantonalen Steuerverwaltung
Der aktuelle Veranlagungsstand ist verhältnismässig noch immer tief. Das Kantonsparlament hat am 28. August 2024 auf der Basis des Task-Force-Berichts 28.8 zusätzliche Stellen, insbesondere für die Veranlagung der natürlichen Personen, genehmigt. Die Rekrutierung und Ausbildung der neuen Veranlagungsexperten ist im Gange und eine Verbesserung der Situation wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Ziel ist es, den Rückstand bis Ende 2026 zu beseitigen.
Ihre fristgerechte Einreichung der Steuererklärung 2024 unterstützt uns massgeblich dabei, dieses Ziel zu erreichen, da wir mit der gleichzeitigen Bearbeitung der Steuererklärungen mehrerer Jahre entsprechende Synergieeffekte nutzen können.
Wir bitten Sie um Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Tipp des Steueramts
Um unschöne Überraschungen hinsichtlich allfälliger Nachsteuern zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:
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Vergleichen Sie die Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen/steuerbares Vermögen) Ihrer ausgefüllten Steuererklärung mit den Steuerfaktoren der provisorischen Steuerrechnung. Stellen Sie fest, dass die Faktoren Ihrer Steuererklärung höher ausfallen, lassen Sie Ihre Rechnung bei uns entsprechend anpassen. Sie vermindern damit die Höhe der anfallenden Ausgleichszinsen und können vorzeitig mit der Bezahlung der voraussichtlichen Nachsteuern beginnen. Im Weiteren verhindern Sie dadurch den Verzugszins.
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Generell empfiehlt es sich, die erhaltenen provisorischen Steuerrechnungen jeweils zu hinterfragen und uns bei allfälligen finanziellen Veränderungen, sei es einkommens- oder abzugsseitig, Anpassungen zu melden. Für die Berechnung sowie Mitteilung stehen Ihnen einige Hilfsmittel zur Verfügung: Formular "Anpassung der provisorischen Steuerrechnung", Download Steuererklärungssoftware (eFisc)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Steuerkalkulator der SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Falls Sie beim Steuerfaktorenabgleich oder in anderen steuertechnischen Belangen Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne beim Steueramt. Sie erreichen uns per Telefon und via E-Mail (Montag bis Mittwoch) oder auch persönlich am Schalter (Montag und Dienstag).