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Hundekontrollstelle

Für den Vollzug des kantonalen Hundegesetztes ist grundsätzlich die politische Gemeinde zuständig. Dem kantonalen Veterinäramt obliegt die Durchführung der Bewilligungsverfahren für die Haltung potentiell gefährlicher Hunde.

Zu- und Wegzüge, Halterwechsel sowie den Tod Ihres Hundes melden Sie bitte innert 30 Tagen der Hundekontrollstelle. Mutieren Sie zusätzlich einen Halterwechsel oder Todesfall wenn möglich selber in der Hundedatenbank AMICUS.

Ab 1. Mai 2023 gilt im Kanton Thurgau in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde. Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer. Vielen Dank, dass Sie sich an die Leinenpflicht halten und bei Spaziergängen Rücksicht auf die Wildtiere nehmen.

Alle weiteren Informationen zur Hundehaltung in Thundorf finden Sie in unserem Merkblatt.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Kontakt

Hundekontrollstelle
Hauptstrasse 10
8512 Thundorf
Tel. 058 346 12 00
christina.bruderer@thundorf.ch

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