Hundekontrolle
Hundedatenbank Amicus
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Wenn Sie zum ersten Mal Hundehalterin bzw. Hundehalter werden, melden Sie sich bitte vorgängig bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde. Diese erfassen Ihre Personalien in der Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z. B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bewilligungspflicht potentiell gefährlicher Hunde
Für bewilligungspflichtige Hunde ist im Kanton Thurgau das kantonale VeterinäramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig. Wer einen potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Diese ist im Voraus einzuholen.
Bitte beachten Sie folgende weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung:
- Haftpflichtversicherung: Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Franken abgeschlossen haben.
- Obligatorische Hundeausbildung: Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die Kurspflicht gilt für alle Hunde unabhängig von Grösse und Gewicht. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.
- Leinenpflicht: Im Kanton Thurgau gilt in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Weitere Informationen finden Sie im Flyer. Vielen Dank, dass Sie sich an die Leinenpflicht halten und bei Spaziergängen Rücksicht auf die Wildtiere nehmen.
Hundesteuer
Gemäss Anhang zur Beitrags- und Gebührenordnung der Politischen Gemeinde Thundorf betragen die Tarife pro Jahr:
| für einen Hund | Fr. 95.00 |
| für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt | Fr. 140.00 |
Wird ein Hund im Laufe des Jahres angeschafft oder erreicht er in diesem das Alter von 5 Monaten, bemisst sich die Hundesteuer nach Quartalen. Ein angebrochenes Quartal wird als volles gezählt. Falls ein Hund stirbt oder weitergegeben wird, erfolgt von Gesetzes wegen keine Rückerstattung. Von der Steuerpflicht befreit werden auf Gesuch hin Diensthunde, Blindenführhunde, Behindertenhunde, Rettungshunde, Herdenschutzhunde, Treibhunde und Jagdhunde. Die Einzelheiten regelt die Hundeverordnung des Kantons Thurgau (HundeV) in § 9.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|