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Generelle Informationen

Urne Öffnungszeiten

Sonntag

10.00 - 11.00 Uhr: Thundorf, Gemeindehaus

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  3. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis in das Stimmzettelcouvert eingelegt ist
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist