Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Sonntag
10.00 - 11.00 Uhr: Thundorf, Gemeindehaus
Vorzeitige Stimmabgabe
Von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag ist während der Bürozeiten die Urne in der Gemeindekanzlei geöffnet. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel im ver-schlossenen Stimmzettelcouvert zusammen mit dem Stimmausweis persönlich ab.
Brieflich abstimmen
Wenn Sie brieflich stimmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
- Der Briefumschlag kann entweder frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden.
Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen sein.