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Generelle Informationen

Urne Öffnungszeiten

Sonntag

10.00 - 11.00 Uhr: Thundorf, Gemeindehaus


Vorzeitige Stimmabgabe
Von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag ist während der Bürozeiten die Urne in der Gemeindekanzlei geöffnet. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel im ver-schlossenen Stimmzettelcouvert zusammen mit dem Stimmausweis persönlich ab.

Brieflich abstimmen

Wenn Sie brieflich stimmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
  3. Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
  4. Der Briefumschlag kann entweder frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden.

Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen sein.