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Windpark Wellenberg zur öffentlichen Mitwirkung

29. April 2024

Die „Teilzonenplanänderung Windenergie“ sowie der „Gestaltungsplan Windenergie“ inkl. Umweltverträglichkeitsbericht für das Windprojekt auf dem Wellenberg liegen zur öffentlichen Mitwirkung frei. Ebenso das Strassenprojekt sowie das Bauprojekt, die ebenfalls zu diesem Projekt gehören. Aufgrund der neuen Strassenführung entlang des Chirchtobelbachs wurde die Festlegung des Gewässerraums Chirchtobelbach vorgezogen, der ebenfalls der Mitwirkung untersteht. Diese dauert vom 29. April bis zum 21. Mai 2024. Die Pläne und Dokumente liegen in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Thundorf auf und können dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde (www.thundorf.ch) zum Download bereit.

Im Rahmen der Mitwirkung können sämtliche interessierten Personen Eingaben zu den Unterlagen machen. Die Eingaben sind in schriftlicher Form bei der Gemeinde einzureichen: Politische Gemeinde Thundorf, Hauptstrasse 10, 8512 Thundorf, cornelia.faeh@thundorf.ch. Die Eingaben sind rechtlich nicht bindend, müssen aber geprüft und beantwortet werden. Ob die Eingaben in den jeweiligen Planungsinstrumenten berücksichtigt werden, entscheidet der Gemeinderat. Dies in Absprache mit der Wellenberg Wind AG als Projektentwicklerin und den involvierten Fachplanern.

Nach Abschluss der Mitwirkung startet Anfang August die öffentliche Auflage der verschiedenen Planungsinstrumente zum Windpark. Gleichzeitig wird auch die öffentliche Bekanntmachung der kommunalen Richtplanung sowie die öffentliche Auflage der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) durchgeführt.

Die aktuellen Dokumente finden Sie unter:

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